Mietminderung bei Zugluft im Passivhaus
In Passivhäusern mit Lüftungsanlage geht es konstruktionsbedingt häufig etwas zugiger zu: Bewohner müssen das aber nur bis zu einem gewissen Grad tolerieren und können eine Mietminderungen einfordern, wenn das hinnehmbare und erwartbare Maß an Zugluft überschritten ist.